Bundesdatenschutzgesetz
(Artikel 1 des Gesetzes zur Fortentwicklung der Datenverarbeitung
und des Datenschutzes)
Vom 20. Dezember 1990 (BGBl.I S. 2954, 2955)
*** Stand: 06/94 ***
Erster Abschnitt - Allgemeine Bestimmungen
. § 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
. § 2 Öffentliche und nicht-öffentliche Stellen
. § 3 Weitere Begriffsbestimmungen
. § 4 Zulässigkeit der Datenverarbeitung und -nutzung
. § 5 Datengeheimnis
. § 6 Unabdingbare Rechte des Betroffenen
. § 7 Schadensersatz durch öffentliche Stellen
. § 8 Schadensersatz durch nicht-öffentliche Stellen
. § 9 Technische und organisatorische Maßnahmen
. § 10 Einrichtung automatisierter Abrufverfahren
. § 11 Verarbeitung oder Nutzung personenbezogener
Daten im Auftrag
Zweiter Abschnitt - Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen
Erster Unterabschnitt - Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
. § 12 Anwendungsbereich
. § 13 Datenerhebung
. § 14 Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung
. § 15 Datenübermittlung an öffentliche Stellen
. § 16 Datenübermittlung an nicht-öffentliche Stellen
. § 17 Datenübermittlung an Stellen außerhalb des
Geltungsbereichs dieses Gesetzes
. § 18 Durchführung des Datenschutzes in der Bundesverwaltung
Zweiter Unterabschnitt - Rechte des Betroffenen
. § 19 Auskunft an den Betroffenen
. § 20 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
. § 21 Anrufung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz
Dritter Unterabschnitt - Bundesbeauftragter für den Datenschutz
. § 22 Wahl
. § 23 Rechtsstellung
. § 24 Kontrolle durch den Bundesbeauftragten
. § 25 Beanstandungen durch den Bundesbeauftragten
. § 26 Weitere Aufgaben des Bundesbeauftragten, Dateienregister
Dritter Abschnitt - Datenverarbeitung nicht-öffentlicher Stellen und öffentlich-rechtlicher
Wettbewerbsunternehmen
Erster Unterabschnitt - Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
. § 27 Anwendungsbereich
. § 28 Datenspeicherung, -übermittlung und -nutzung für eigene Zwecke
. § 29 Geschäftsmäßige Datenspeicherung zum Zwecke der Übermittlung
. § 30 Geschäftsmäßige Datenspeicherung zum Zwecke der Übermittlung in anonymisierter Form
. § 31 Besondere Zweckbindung
. § 32 Meldepflichten
Zweiter Unterabschnitt - Rechte des Betroffenen
. § 33 Benachrichtigung des Betroffenen
. § 34 Auskunft an den Betroffenen
. § 35 Berichtigung, Löschung und Sperrung von Daten
Dritter Unterabschnitt - Beauftragter für den Datenschutz, Aufsichtsbehörde
. § 36 Bestellung eines Beauftragten
. § 37 Aufgaben des Beauftragten
. § 38 Aufsichtsbehörde
Vierter Abschnitt - Sondervorschriften
. § 39 Zweckbindung bei personenbezogenen Daten, die einem Berufs- oder besonderen
Amtsgeheimnis unterliegen
. § 40 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Forschungseinrichtungen
. § 41 Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Medien
. § 42 Datenschutzbeauftragte der Rundfunkanstalten des Bundesrechts
Fünfter Abschnitt - Schlußvorschriften
. § 43 Strafvorschriften
. § 44 Bußgeldvorschriften
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